Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.
Danach sind EVU Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Sie können nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann zur Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden.
EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben.
Siehe auch: Eisenbahngesellschaft
fr:Entreprise ferroviaire nl:Spoorwegonderneming