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Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.

Danach sind EVU Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Sie können nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann zur Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden.

EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben.

Siehe auch: Eisenbahngesellschaft

fr:Entreprise ferroviaire nl:Spoorwegonderneming

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