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Die Begriffe Hauptbahn bzw. Nebenbahn werden in der Umgangssprache oft mit der Einteilung von Eisenbahnstrecken in Haupt- und Nebenstrecken gleichgesetzt.

In Deutschland sind sie jedoch auch juristische Begriffe der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), so dass beispielsweise eine Nebenstrecke eine Hauptbahn im Sinne der EBO sein kann.

Die Einteilung in Haupt- und Nebenstrecken erfolgt nach ihrer verkehrlichen Bedeutung, hingegen hat die Unterteilung von Strecken in Haupt- und Nebenbahnen in Deutschland einen rechtlichen Hintergrund. Die EBO unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Nebenbahnen und gibt abhängig davon teilweise verschiedene auf eine Strecke anzuwendende Vorschriften an.

Dabei stehen Nebenbahnen grundsätzlich für eine einfachere, leichtere Bauweise, bzw. für einen einfacheren Betrieb. Ein Beispiel dafür stellen die Bogenradien von Gleisbögen dar, für die in der EBO im § 6 auf den durchgehenden Hauptgleisen von Hauptbahnen minimal 300 m vorgesehen sind, während bei den Nebenbahnen die Radien bis auf 180 m hinuntergehen können. Geringere Radien schränken die mögliche Höchstgeschwindigkeit ein, so dass grundsätzlich gesagt werden kann, dass die Geschwindigkeit auf Nebenbahnen geringer ist (die entsprechenden Regelungen in der EBO zur zulässigen Geschwindigkeit, z.B. im § 40, sind jedoch äusserst kompliziert).

Ein anderes Beispiel ist die Belastbarkeit des Oberbaus (EBO § 8). Hier sind für Hauptbahnen mindestens 20 t vorgesehen, für Nebenbahnen möglichst 18 t; auf Hauptbahnen können somit schwerere Züge verkehren.

Durch die EBO selbst erfolgt dabei keine Einteilung von Strecken, sie verweist als Unterscheidungsmerkmal lediglich auf deren Bedeutung. Die Entscheidung darüber, welche Strecken Hauptbahnen und welche Nebenbahnen sind, treffen gemäß der EBO für die Eisenbahnen des Bundes das jeweilige Unternehmen und für nichtbundeseigene Eisenbahnen die zuständigen Landesbehörden.

In der Praxis entscheidet so die DB Netz AG für den Großteil der deutschen Strecken, ob diese als Haupt- oder Nebenbahn gebaut bzw. betrieben werden. Weiterhin sind Strecken, die unter die Aufsicht der Landesbehörden fallen, aufgrund der oft geringeren Bedeutung zumeist als Nebenbahnen eingeordnet.


Siehe auch: Unterschied zwischen Kleinbahn und Schmalspurbahn

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